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Neben dem gibt es noch ein weiteres Instrument in unserem Rechtssystem, mit dem die Demokratie vor Unterhöhlungen geschützt werden kann: der für einzelne Personen, die für das demokratische Gemeinwesen gefährlich sind. Dabei geht es um Themen wie das Verbot, öffentliche Ämter zu bekleiden, sich bei Wahlen aufstellen zu lassen usw. Genau so ein Grundrechtentzug wird aktuell in einer NGO-Kampagne gegen Björn Höcke gefordert. Die Kampagne ist nicht mehr so weit von der 1-Mio-Zeichner-Grenze entfernt und sorgt deshalb mittlerweile für rege Diskussionen rund um das Thema.
br.de/nachrichten/deutschland-

@StefanMuenz

Ich bin prinzipiell sehr dafür.

Nur: Wenn gegen ein Parteiverbot sprechen soll, dass die Faschos davon dann erst recht mobilisiert würden, sollte das bei Ausschlüssen einzelner Idole nicht erst recht gelten?

Immerhin hätten sie nach einem Parteiverbot nix mehr zum Wählen. Aber nach einem Höcke-Ausschluss könnten sie aus Protest 🙄 natürlich erst recht AfD wählen.

@thorsten Ja, diese Reaktion wäre möglich. Die Hoffnung dahinter ist vielleicht, dass so ein Verfahren gegen die einzelne Person schneller geht - vielleicht auch noch rechtzeitig bis zur Wahl in Thüringen. Ansonsten ist es eher ein zusätzliches Mittel neben einem Parteiverbot, um auch deren Schlüsselfiguren daran zu hindern, mit einer neuen Formation erneut ins Rennen zu gehen.

@StefanMuenz

Ja und dann? Würden deswegen weniger Leute AfD wählen?

Und könnte die AfD selbst dann noch verboten werden? Oder würde gerade der Ausschluss von ein paar »Extremisten« als Grund herangezogen werden, warum die Partei dann nicht mehr verboten werden könne oder dürfte?

Stefan Münz

@thorsten Auch das wäre denkbar, ja. Wahrscheinlich ist es auch besser, mit dem Parteiverbotsverfahren anzufangen. Das Grundrechtentzugsverfahren gegen einzelne Mitglieder wäre dann eher noch hinterher ein geeignetes Mittel, um zu verhindern, dass die sich erneut zur Wahl stellen können.